Entwurf 2. Nachtragsvoranschlag 2026; Auflage

Aushängezeitraum: 31.08.2026 - 11.09.2026

Im Sinne des §79 Abs. 3 in Verbindung mit§76 Abs. 3 der Oö. Gemeindeordnung 1990 idgF wird hiermit kundgemacht, dass der Entwurf überden 2. Nachtragsvorschlag der Gemeinde Ungenach für das Jahr 2026 von heute an eine Woche im Gemeindeamt Ungenach zur öffentlichen Einsicht aufliegt und während der Amtsstunden eingesehen werden kann. Der Entwurf ist auch auf der Homepage der Gemeinde Ungenach abrufbar.

Kundmachung (279 KB) - .PDF

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