Verlautbarung über das Eintragungsverfahren für 5 Volksbegehren

Aushängezeitraum: 21.04.2026 - 22.06.2026

Die Stimmberechtigten können innerhalb des festgesetzten Eintragungszeitraums, das ist von Montag, 15. Juni 2026, bis (einschließlich) Montag, 22. Juni 2026, in jeder Gemeinde in den jeweiligen Text samt Begründung der Volksbegehren Einsicht nehmen und ihre Zustimmung zu einem oder zu mehreren Volksbegehren durch einmalige eigenhändige Eintragung ihrer Unterschrift auf einem von der Gemeinde zur Verfügung gestellten Eintragungsformular erklären. Die Eintragung muss nicht bei einer Gemeinde erfolgen, sondern kann auch online getätigt werden (www.bmi.gv.at/volksbegehren).

Verlautbarung (2,16 MB) - .PDF

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