Wasserbezugsgebühr

Detailinformationen zu dem Eintrag
inkl. MWSt2,497 € pro m³ Wasserverbrauch (Jahr 2024)
  1. Die Eigentümer der an die Wasserversorgungsanlage angeschlossenen Grundstücke haben für den Wasserbezug eine Wasserbezugsgebühr zu entrichten. Diese beträgt bei Messung des Wasserverbrauches mit Wasserzählern pro Kubikmeter € 2,497.
  2. Großverbraucher haben bis zu einer verbrauchten Wassermenge von 300 m³ pro Jahr die nach § 5 Abs 1 festgesetzte Wasserbezugsgebühr zu entrichten.
    Bei einem Jahreswasserverbrauch von 301 m³ bis 600 m³ wird ein Abschlag von 40 % der nach § 5 Abs 1 festgesetzten Wasserbezugsgebühr gewährt.
    Bei einem Jahreswasserverbrauch über 600 m³ wird ein Abschlag von 50 % der nach § 5 Abs 1 festgesetzten Wasserbezugsgebühr gewährt.
  3. Für die Beistellung von Wasserzählern wird je Zähler eine Wasserzählergebühr eingehoben. Diese Zählergebühr beträgt jährlich für einen Wasserzähler der Nenngröße 3 m³ € 13,50 und für einen Wasserzähler der Nenngröße 7 m³ und darüber € 20,00.