Wirtschaftsförderungen

Förderung bei Betriebsansiedlungen
Bei Gründung eines neuen Betriebes in der Gemeinde Ungenach wird nach dem ersten Jahr eine Förderung in Höhe von 30 %, im zweiten Jahre in Höhe von 20 % und im dritten Jahr in Höhe von 10 % der bezahlten Kommunalsteuer geleistet.

Lehrlingsförderung
Für die Aufnahme eines Lehrlings wird jeder Betrieb mit € 400,00 nach Ablauf des 1. Lehrjahres gefördert. Außerdem wird die Kommunalsteuer für Lehrlinge im 1. Lehrjahr rückerstattet.

Sämtliche Wirtschaftsförderungen sind beim Gemeindeamt Ungenach schriftlich zu beantragen.