Gemeinde Ungenach
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In Europa zeigt sich mit Herbstbeginn, wie in den vergangenen Jahren, ein deutlicher Anstieg in den Ausbruchszahlen an Geflügelpest (hochpathogene aviäre Influenza – HPAI) sowohl bei Wildvögeln als auch bei Hausgeflügel.
In Österreich wurden in den letzten Wochen im Rahmen des Geflügelpest-Wildvogelmonitorings vereinzelt HPAI-positive Schwäne aufgefunden, auch in Oberösterreich. Aufgrund der derzeitigen Lage und auf Basis einer Risikoeinschätzung durch die AGES, hat das BMASGPK durch Kundmachung in den Amtlichen Verbraucher- und Veterinärnachrichten das gesamte Bundesgebiet als Gebiet mit erhöhtem Risiko im Sinne des § 8 Abs. 3 Vogelgesundheitsverordnung (VGV) mit Montag, dem 3. November 2025 ausgewiesen.
Die Aviäre Influenza (Geflügelpest, Vogelgrippe) ist eine akute, hochansteckende, fieberhaft verlaufende Viruserkrankung der Vögel. Hochempfänglich für das Virus sind Hühner, Puten und zahlreiche wildlebende Vogelarten. Enten, Gänse und Tauben erkranken entweder kaum oder zeigen keine Symptome, sind aber für die Erregerverbreitung von Bedeutung. Im aktuellen Seuchengeschehen sind Erkrankungen nach Infektionen mit H5N1 in Europa beim Menschen bis jetzt nicht nachgewiesen worden.
Um den Geflügelbestand zu schützen, wurde das gesamte Bundesgebiet als Gebiet mit erhöhtem Geflügelpest-Risiko festgelegt. Es sind daher von den Geflügelhalterinnen und -haltern bestimmte Maßnahmen umzusetzen.
Derzeit zählt das gesamte Bundesland Oberösterreich zum Gebiet mit erhöhtem Risiko!
Pflichten der Tierhalterinnen und Tierhalter in Gebieten mit stark erhöhtem Geflügelpest-Risiko:
Jeder Verdacht auf das Vorliegen einer Infektion mit dem Erreger der Geflügelpest ist bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde anzuzeigen.
Im Risikogebiet sind außerdem ein Abfall der Futter- und Wasseraufnahme (von mehr als 20%), ein Abfall der Eierproduktion (um mehr als 5%) oder eine erhöhte Sterblichkeitsrate (höher als 3% in einer Woche) zu melden.
Bei unklaren Gesundheitsproblemen in Geflügelbetrieben sollte unbedingt eine tierärztliche Untersuchung erfolgen.
Die verpflichtende Meldung von tot aufgefundenen wildlebenden Wasservögeln und Greifvögeln bei der örtlich zuständigen Veterinärbehörde (Amtstierarzt/Amtstierärztin) ist ebenfalls für die Früherkennung wichtig.
Abschließend wird darauf hingewiesen, dass die Haltung von Geflügel bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde zu melden ist!
Weitere Informationen unter: https://www.sozialministerium.gv.at/Services/Aktuelles/Archiv-2025/Gefl%C3%BCgelpest-in-%C3%96sterreich.html
04.11.2025