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Eheschließung
Bitte mitbringen:
Amtlichen Lichtbildausweis
Geburtenbuchabschrift,
Staatsbürgerschaftsnachweis,
Heiratsurkunden von Vorehen,
Urkunde zur Führung eines akademischen Grades
Nachweise über die Auflösung der Vorehen (Scheidungsbeschlüsse, Sterbeurkunden)
Geburtsurkunden aller gemeinsamen vorehelichen Kinder
Meldenachweise
(weitere Urkunden und Nachweise werden, insbesondere bei nicht-österreichischen Staatsbürgern, je nach Sachlage vorzulegen sein)
Gebühren: Antrag auf Trauung ohne ausländische Dokumente 50,--, mit ausländischen Dokumenten zusätzlich 80,--. Trauung an einem Samstag 10,90, Trauung an einem Wochentag 5,45. Heiratsurkunde - Ausstellung im Rahmen der Trauung 2,10. Jede weitere Heiratsurkunde 9,30
Gerichtsbeschluß über Ehemündigkeit (männlich zwischen 18 und 19 Jahren, weiblich zwischen 15 und 16 Jahren)
Einwilligung des gesetzlichen Vertreters
Bescheinigung der Flüchtlingseigenschaft
Zuständig Standesamt
Zuständig
Gründlinger Sabine
(Vertragsbedienstete)
Neubauer Nicole
(Vertragsbedienstete)
Schrattenecker Nadine
(Vertragsbedienstete)